Muss man denn immer schuldig gesprochen werden? Wenn man sehr angesehen ist, kann man zwar angeklagt werden, eine Schuldsprechung wird aber kaum stattfinden.
Wenn die bisherige Anklage eine wirkliche Anklage ist, also eine Info, dass einem der Prozess gemacht wird, ist es eine erste Hürde. Die Anklage erfolgt immer dann, wenn man erkannt worden ist. Sie ist nicht zufällig, sondern wird von verschiedenen Faktoren (Position der Stadtwache, nahes Schiff etc.) beeinflusst.
Das Urteil der "Justiz" ist auch nicht zufällig, sondern wird ebenfalls ermittelt: Dabei spielen Nähe der Zeugen (also nicht nur die bloße Anwesenheit), Zeugen (=Bestechungen), Ansehen in der Stadt etc. eine Rolle.
Sobald die Straftat begangen worden ist, werden die beiden Werte ermittelt. Da der Zufall hierbei außen vor steht, bringt S/L nichts. Nur taktisches Warten und Bestechen wirkt sich aus - wie im wahren Leben
Die Anzahl der Faktoren sollte allerdings so groß sein, dass die Wahrscheinlichkeit einer Anklage nicht sofort ersichtlich ist. Wenn nur die Position der Stadtwache für den Waffenhandel von Interesse ist, wird es zu leicht...
Eine laufende Anklage bei der Wahl wirkt sich negativ auf das Ergebnis aus, ansonsten hat die Anklage keine Auswirkung. Das Urteil bringt erst die Strafe mit sich, wobei das Strafmaß wiederum vom Ansehen und UW abhängt.